Aufbewahrungsfristen

 

 

Gesetzliche Aufbewahrungsfrist

 

Als Privatperson sind Sie nur in zwei Fällen gesetzlich verpflichtet, Unterlagen für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren:

 

  1. Wenn Sie als Mieter oder Eigentümer Handwerker beauftragen: Rechnungen für zwei Jahre.
  2. Wenn Sie ein Einkommen von mehr als 500.000 Euro im Jahr erzielen: Steuerrelevante Belege und Aufzeichnungen für sechs Jahre.

 

 

Versicherungsunterlagen

Private Lebens- und Renten­versicherungen Lebenslang
Betriebliche Altersvorsorge Lebenslang
Andere Versicherungsverträge Für die Dauer der Laufzeit + mind. 3 Jahre

Gesetzliche Rente, Sozial­versicherungen und Gehaltsabrechnungen

Unterlagen zur gesetzlichen Renten- und anderen Sozial­versicherungen Lebenslang
Unterlagen zur Kranken­versicherung Lebenslang
Meldung zur Sozial­­versicherung Lebenslang
Sozial­­versicherungsausweis Lebenslang
Lohn- und Gehaltsabrechnungen Mindestens bis zum Renteneintritt

Finanz- und Bankunterlagen

Kontoauszüge und Bankunterlagen 3 Jahre
Kreditunterlagen 30 Jahre
Handwerkerrechnungen bei Vermietung (Pflicht!) 6 Jahre
Private Handwerkerrechnungen (Pflicht!) 2 Jahre
Rechnungen, Kaufverträge, Quittungen 2–3 Jahre
Garantieunterlagen Bis Ablauf der Garantie
Mahnbescheide, Gerichtsunterlagen 30 Jahre
Dokumente zu Immobilienkäufen (Kaufvertrag, Grundbuchauszüge) Lebenslang
Mietunterlagen (Mietverträge, Kautionsbescheinigungen, Übergabeprotokolle) 3 Jahre nach Ablauf
Geschäftsunterlagen (für Gewerbetreibende) 6–10 Jahre
Unterlagen zu Kapitalanlagen (Aktien, Wertpapiere, Sparbücher) 10 Jahre

Steuerunterlagen

Steuerbescheide 10 Jahre
Lohnsteuerbescheinigung 1 Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids
Steuerlich relevante Belege Bis zum Erhalt des Steuerbescheids
Steuerunterlagen bei Einkünften über 500.000 € (Pflicht!) 6 Jahre

Persönliche Dokumente

Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) Lebenslang
Geburtsurkunde Lebenslang
Taufschein Lebenslang
Heiratsurkunde Lebenslang
Scheidungsbeschluss Lebenslang
Zeugnisse (Schul-, Ausbildungs-, Abschlusszeugnisse) Lebenslang
Testament Lebenslang
Erbschein Lebenslang
Sterbeurkunde (auch von Angehörigen) Lebenslang
Kirchenaustrittsbescheinigungen Lebenslang

Die Frist beginnt in der Regel am Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Haben Sie eine Rechnung mit Datum 10.05.2025, beginnt die Aufbewahrungsfrist zum 31.12.2025.