Aufbewahrungsfristen
Gesetzliche Aufbewahrungsfrist
Als Privatperson sind Sie nur in zwei Fällen gesetzlich verpflichtet, Unterlagen für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren:
- Wenn Sie als Mieter oder Eigentümer Handwerker beauftragen: Rechnungen für zwei Jahre.
- Wenn Sie ein Einkommen von mehr als 500.000 Euro im Jahr erzielen: Steuerrelevante Belege und Aufzeichnungen für sechs Jahre.
Versicherungsunterlagen
Private Lebens- und Rentenversicherungen | Lebenslang |
Betriebliche Altersvorsorge | Lebenslang |
Andere Versicherungsverträge | Für die Dauer der Laufzeit + mind. 3 Jahre |
Gesetzliche Rente, Sozialversicherungen und Gehaltsabrechnungen
Unterlagen zur gesetzlichen Renten- und anderen Sozialversicherungen | Lebenslang |
Unterlagen zur Krankenversicherung | Lebenslang |
Meldung zur Sozialversicherung | Lebenslang |
Sozialversicherungsausweis | Lebenslang |
Lohn- und Gehaltsabrechnungen | Mindestens bis zum Renteneintritt |
Finanz- und Bankunterlagen
Kontoauszüge und Bankunterlagen | 3 Jahre |
Kreditunterlagen | 30 Jahre |
Handwerkerrechnungen bei Vermietung (Pflicht!) | 6 Jahre |
Private Handwerkerrechnungen (Pflicht!) | 2 Jahre |
Rechnungen, Kaufverträge, Quittungen | 2–3 Jahre |
Garantieunterlagen | Bis Ablauf der Garantie |
Mahnbescheide, Gerichtsunterlagen | 30 Jahre |
Dokumente zu Immobilienkäufen (Kaufvertrag, Grundbuchauszüge) | Lebenslang |
Mietunterlagen (Mietverträge, Kautionsbescheinigungen, Übergabeprotokolle) | 3 Jahre nach Ablauf |
Geschäftsunterlagen (für Gewerbetreibende) | 6–10 Jahre |
Unterlagen zu Kapitalanlagen (Aktien, Wertpapiere, Sparbücher) | 10 Jahre |
Steuerunterlagen
Steuerbescheide | 10 Jahre |
Lohnsteuerbescheinigung | 1 Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids |
Steuerlich relevante Belege | Bis zum Erhalt des Steuerbescheids |
Steuerunterlagen bei Einkünften über 500.000 € (Pflicht!) | 6 Jahre |
Persönliche Dokumente
Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) | Lebenslang |
Geburtsurkunde | Lebenslang |
Taufschein | Lebenslang |
Heiratsurkunde | Lebenslang |
Scheidungsbeschluss | Lebenslang |
Zeugnisse (Schul-, Ausbildungs-, Abschlusszeugnisse) | Lebenslang |
Testament | Lebenslang |
Erbschein | Lebenslang |
Sterbeurkunde (auch von Angehörigen) | Lebenslang |
Kirchenaustrittsbescheinigungen | Lebenslang |
Die Frist beginnt in der Regel am Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Haben Sie eine Rechnung mit Datum 10.05.2025, beginnt die Aufbewahrungsfrist zum 31.12.2025.